Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LODIMA

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Bereich
der Geschäftsbeziehung zwischen dem LODIMA, ein Angebot von gmfmedien, Inhaber Göke Frerichs, Limburger Str. 28, 61462 Königstein (nachfolgend: LODIMA) und dem Auftraggeber (nachfolgend: Kunde).

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von LODIMA schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Kunden und dem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen von LODIMA geltend auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden annimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde ist bis zur Bestätigung durch LODIMA, längstens (nachfolgend: Vertragslaufzeit), an seinen Auftrag gebunden.

(3) Ein verbindlicher Vertrag zwischen LODIMA und dem Kunden kommt erst zustande,
wenn LODIMA den schriftlich erteilten Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder die vereinbarten Dienstleistungen erbringt.

§ 3 Leistung und gemeinsame Zielverfolgung

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse, Telefonnummer, URL, E-Mail- Adresse, der Zugangsdaten zu seiner Webseite sowie seiner Kontoverbindung sofort mitzuteilen.

§ 4 Verstoß gegen die beiderseitige Pflicht zur gemeinsamen Zielverfolgung

(1) Verletzt der Kunde schuldhaft die Pflicht zur gemeinsamen Verwirklichung der Suchmaschinenoptimierung, ist LODIMA in Ausübung billigen Ermessens, welches im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, berechtigt, die Vertragsleistung als beiderseits vollständig erbracht anzusehen mit der Folge der Fälligkeit der Entgeltpflicht in vollem Umfang. LODIMA kann ferner in Ausübung billigen Ermessens gem. S. 1 anstelle vorstehend geregelter Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten und pauschalen Schadensersatz in Höhe von bis zu 70 % der monatlichen Paketgebühren verlangen, die bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit angefallen wären. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden.

(2) Verletzt LODIMA schuldhaft die Pflicht zur gemeinsamen Verwirklichung der Seitenoptimierung, hat der Kunde in Ausübung billigen Ermessens die Wahl, die beiderseitigen Vertragsleistungen als noch nicht erbracht anzusehen mit der Folge des Nichtentstehens eines Entgeltanspruchs oder, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen nicht vorhandener Suchmaschinenoptimierung zu verlangen.

§ 5 Preise

(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Maßgebend sind die bei Vertragsschluss ausweislich unserer Preisliste gültigen Preise.

§ 6 Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug, Schadensersatz

(1) Eine ggfs. fällige Einrichtungsgebühr ist bei Vertragsabschluss einmalig fällig.

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist LODIMA berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. LODIMA ist berechtigt, im Falle des Nachweises auch einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. LODIMA ist darüber hinaus berechtigt, während des Zahlungsverzugs sämtliche unmittelbar auf die Werbung bezogenen Maßnahmen zu stoppen.

(3) Die Rechnungsstellung durch LODIMA erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der Leistungsperiode per E-Mail.

(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto von LODIMA gutgeschrieben worden ist.

(5) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden ist LODIMA berechtigt, ohne vorherige Mahnung das gesetzliche Mahnverfahren oder ein gerichtliches Klageverfahren einzuleiten.

§ 7 Aufrechnung / Zurückbehaltung

(1) Gegen Zahlungsansprüche von LODIMA kann der Kunde mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit sie von LODIMA ausdrücklich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als das Recht aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie der Anspruch von LODIMA entstammt.

§ 8 Vertragslaufzeit / Kündigung / Schadensersatz

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Auftrag. Einigen sich die Parteien nach Vertragsschluss auf Änderungen insbesondere betreffend die Laufzeit, gilt die im Auftrag vereinbarte Vertragsverlängerung bei Nichtausübung des dort geregelten Kündigungsrechts auch insoweit. Im Falle einer nachträglich vereinbarten Laufzeitverkürzung ist deren Wirksamkeit dadurch bedingt, dass die anteilige Kostenerhöhung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer entsprechenden Rechnung ausgeglichen wird.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unbenommen. Für LODIMA liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Vertragskündigung insbesondere vor, wenn

a) der Kunde weitere Zahlungen endgültig verweigert.
b) sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Bezahlung der Rechnungen oder mit jeweils 50 % in Verzug befindet.
c) sich der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Bezahlung von Rechnungen oder Rechnungsteilbeträge in Verzug befindet, die die Paketgebühr von zwei Monaten übersteigt.
d) der Kunde sich in Verzug befindet und trotz weiterer Mahnungen nicht zahlt. e) im Hinblick auf den Kunden Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
f) der Kunde seine notwendigen Mitwirkungsleistungen nicht fristgerecht erbringt. g) sonstige wichtige Gründe bestehen.

(3) Die Vertragskündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Kündigt LODIMA den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos, steht ihr ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 70 % der monatlichen Paketgebühr zu, die bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. LODIMA bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung / Haftung

(1) Die Gewährleistungspflicht von LODIMA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, besondere Regelungen ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Sollte es durch die Veränderungen, welche LODIMA für die Suchmaschinenoptimierung an den Seiten des Kunden vornimmt, zu Fehlern in Darstellung oder Funktion der Seiten kommen, hat LODIMA ein Nachbesserungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, LODIMA unverzüglich über von LODIMA verursachte Fehler oder Veränderungen seiner Webseite zu informieren. Sollte der Kunde zur Behebung eines solchen Fehlers einen anderen Dienstleister beauftragen, kommt LODIMA für die hierdurch entstehenden Kosten nur bei vorheriger schriftlicher Freigabe durch LODIMA auf ferner dann, wenn der Fehler auch nach zweimaliger Nachbesserung seitens LODIMA nicht beseitigt werden konnte.

(3) Da Suchdienste nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Aufnahme in den Index der durch LODIMA optimierten Webseiten bei keinem Suchdienst garantiert. Auch die dauerhafte Aufnahme beim jeweiligen Suchdienst kann nicht garantiert werden.

(4) Für Schäden des Kunden haftet LODIMA nur, wenn LODIMA oder deren Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit LODIMA oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Eine Kardinalpflicht liegt bei solchen aus der Natur des Vertrages sich ergebende Pflichten vor, bei deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen mit der Folge, dass der Kunde deshalb auf deren Erfüllung durch LODIMA vertraut und vertrauen darf.

(5) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht von LODIMA auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(6) LODIMA haftet nicht für Rechtsverstöße als Folge der Nutzung von Programmen von Partnern, die ihrerseits insbesondere erfolgsbasiert vergütet werden, es sei denn, für LODIMA ist oder war klar erkennbar, dass Inhalte der für die Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend sind. Zur beiderseitigen Vermeidung wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Nachteile gerade auch im Sinne von Satz 1

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus gesetzlicher Produkthaftung sowie bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(8) Für den Verlust von Daten haftet LODIMA nicht, wenn es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm geschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung bzw. Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind. Persönliche Kundendaten, die nicht für die Vertragsabwicklung benötigt werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Sollte der Kunde für den Zugriff auf das Reporting ein Passwort erhalten, ist er verpflichtet, dieses äußerst vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer evtl. unberechtigten Verwendung des Passworts erfolgen sollte.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet grundsätzlich die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu nehmen. Mit der Inanspruchnahme der Vertragsleistungen über das Internet nimmt der Kunde dieses Risiko bewusst in Kauf und stellt LODIMA in Bezug auf jedweden hierdurch erlittenen Schaden frei.

§ 11 Freistellung von LODIMA bei Rechten Dritter

Der Kunde stellt LODIMA von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

§ 12 Recht zur Weiterleitung des Auftrags

LODIMA ist berechtigt, den gesamten Dienstleistungsauftrag oder Teile davon an Partnerunternehmen weiterzuleiten, soweit dem Kunden hieraus keine Nachteile und Verschwiegenheit im Hinblick auf die Daten nebst Einhaltung der datenschutzrechtlichen besteht eine Obliegenheit des Kunden, die Backlinks mit dem Ziel der Inhaltsüberprüfung zu aktivieren/anzuklicken. Kunden können ihre im Rahmen des Reporting gesammelten Daten jederzeit im geschützten Bereich einsehen.

§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte Kaufrecht zur Anwendung kommen, ist UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von LODIMA in Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bei Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten einzelne oder mehrere der hier festgelegten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des überwiegenden Teils der Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmungen tritt Gesetzesrecht.

 

Stand: März 2013